Visum & Versicherung für ein Studium im Ausland

Hier erfahrt ihr, was ihr vor Beginn eures Auslandsaufenthaltes unbedingt noch erledigen solltet.

Visum

Für einen Studienaufenthalt in einem Erasmus+-Programmland benötigen Studierende aus EU-Staaten kein Visum. Für die Einreise werden lediglich gültige Reisedokumente benötigt (z.B. Reisepass). Von dieser Regel ausgenommen ist der Aufenthalt in der Türkei.

Für Aufenthalte außerhalb der Erasmus+-Programmländer ist in der Regel ein Visum zu Studienzwecken für Einreise und Studienaufenthalt notwendig. Die Einreise mit einem Touristenvisum und die Umschreibung des Visums in ein Studentenvisum vor Ort ist in den meisten Fällen nicht möglich. Abhängig vom Gastland kann die Bearbeitung des Visumsantrages bis zu mehreren Wochen dauern. Denkt daher bitte daran, frühzeitig euer Visum zu beantragen!

Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder findet ihr auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Bitte beachtet auch die dortigen medizinischen Hinweise für euer Zielland. Solltet ihr speziellen Impfschutz benötigen, plant bitte genügend Zeit ein. Manche Impfungen müssen im Zeitabstand von einigen Wochen oder Monaten wiederholt werden, um einen zuverlässigen Schutz bieten zu können.

Versicherung

Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren möchten, müssen sich um ausreichenden Versicherungsschutz kümmern.

Bitte beachtet, dass ihr selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz während eures Auslandsaufenthaltes verantwortlich seid. Die Hochschule Nordhausen sowie jede andere an der Durchführung eures Austausch-/ Förderprogramms beteiligte Institution haften nicht für die Folgen einer Nicht- oder Unterversicherung.

Informiert euch daher rechtzeitig bei euren Versicherungen, welche Leistungen im Ausland über welchen Zeitraum abgedeckt werden und schließt ggf. Zusatzversicherungen ab. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungsanbietern, die entsprechende Angebote bereithalten.

Der DAAD bietet zum Beispiel Versicherungspakete speziell für Studierende, die über Erasmus+ oder PROMOS gefördert werden, an. Ausführliche Informationen und weiterführende Links findet ihr auf der  Webseite des DAAD.

Kranken- und Unfallversicherung

Für ein Auslandsstudium innerhalb der EU gilt die Europäische Krankenversicherungskarte. Darüber hinaus hat Deutschland mit verschiedenen Ländern außerhalb der EU Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. In diesen Fällen müssen sich die Studierenden von der deutschen Krankenversicherung eine Anspruchsbescheinigung einholen. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass der bestehende Versicherungsschutz möglicherweise unzureichend sein kann, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe vonnöten sind. Abgedeckt werden in der Regel nur die medizinisch notwendigen Behandlungen. Daher kann eine ergänzende private Krankenversicherung sinnvoll sein.

Für ein Auslandssemester außerhalb der EU und in Länder, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht, müssen sich die Studierenden in jedem Fall um einen privaten Krankenversicherungsschutz speziell zu diesem Zweck kümmern. Eine einfache Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen ist für einen längeren Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland in der Regel nicht ausreichend.

Haftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung deckt typische Risiken des Alltags ab, wie bspw. den Verlust oder die Beschädigung von Dingen. In den einzelnen Ländern gelten unterschiedliche Haftpflichtregelungen. Klärt daher mit eurer Versicherung ob und in welchem Umfang euer Zielland abgedeckt ist. Beachtet auch, dass der Auslandsschutz in einigen Versicherungen auf eine bestimmt Aufenthaltsdauer (z.B. 6-8 Wochen) begrenzt ist und daher nicht für ein Auslandsstudium ausreicht.