Fördermöglichkeiten

Holt euch finanzielle Unterstützung für euer Praktikum im Ausland!

Erasmus+

Allgemeine Bedingungen für eine Erasmus+ Förderung

Studierende können mit Erasmus+ gefördert werden, wenn sie einen Praktikumsaufenthalt in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung in einem der 33 teilnehmenden Programmländern absolvieren möchten. Ausgeschlossen sind Praktika in EU-Institutionen bzw. -Organisationen sowie in nationalen diplomatischen Vertretungen und Organisationen, die EU-Programme verwalten. Sie müssen hierzu an einer deutschen Hochschule mit Erasmus+ Charta immatrikuliert sein. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der NA DAAD.

Aufenthaltsdauer

Mindestaufenthaltsdauer für Praxisaufenthalte:

2 Monate

Höchstförderdauer pro Studienzyklus:

12 Monate (360 Tage) pro Studienzyklus (d.h. Bachelor oder Master)

 

Informationen zur Erasmus+ Förderung

Die finanzielle Förderung von ERASMUS Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und wird vom DAAD jedes Jahr neu festgelegt. Die folgenden Fördersätze dienen daher der Orientierung.

Die maximal mögliche Förderungsdauer und Förderhöhe ergibt sich aus der, durch den DAAD bewilligten, Summe im so genannten "Zuwendungsvertrag".
Die Festlegung der Stipendienhöhe für die Studierenden basiert auf deren Angaben zur Aufenthaltsdauer in der Online-Bewerbung im System Mobility Online und dem vorhandenen Budget. Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass der finanzielle ERASMUS Förderzeitraum kürzer ist, als die Aufenthaltsdauer der Studierenden. Über die genaue Stipendienhöhe werden die Studierenden durch den Versand der "Grant Agreements" informiert.

Derzeit fördert die Hochschule Nordhausen aus dem Erasmus+ Call 2022. 
Im akademischen Jahr 2022/2023 (also Wintersemester 22/23 und Sommersemester 23) beträgt die maximale Förderdauer bei einem einsemestrigen Auslandsaufenthalt  90 Tage und bei einem geplanten zweisemestrigen Aufenthalt150 Tage - auch wenn der Auslandsaufenthalt in der Regel länger andauert. Beträgt die Dauer des Auslandsaufenthaltes weniger als 90 Tage, so wird die Erasmus+ Förderung taggenau berechnet. 
Die Differenz zwischen Mobilitätsdauer und Förderdauer wird als "Zero-Grant" bezeichnet, da für diesen Zeitraum kein Mobilitätszuschuss gewährt wird. Sie gelten auch mit Zero-Grant Förderung während Ihrer gesamten Mobilität als Erasmus-Studierende.  

Erasmus+ Mobilitätszuschuss

 

Gastland

Förderhöhe pro Monat

Mobilitätszuschuss einsemestriger AufenthaltMobilitätszuschuss zweisemestriger Aufenthalt

Ländergruppe I

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

600€/Monat

1.800€3.000€

Ländergruppe II

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

540€/Monat

1.620€2.700€

Ländergruppe III

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakai, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei

490€/Monat

1.470€2.450€

 

Informationen zu den Top-Ups im Erasmus+ Programm

Zusätzlich zum Erasmus+ Mobilitätszuschuss, besteht die Möglichkeit die folgenden Top-Ups zu beantragen. 

Erasmus+ Top-Ups

Top-Up Bezeichnung

Höhe

Traineeship Top-Up150€ (für alle Erasmus+ Praktikant:innen)

Top-Up Green Travel

50€ einmalig
+ bis zu vier Reisetage

Social Top-Up “Erstakademiker:innen”

250€/Monat

Social Top-Up “erwerbstätige Studierende”

250€/Monat

Social Top-Up “Erkrankung”

250€/Monat

Social Top-Up “Studierende mit Kind”

250€/Monat

Hinweis: Es kann maximal ein Social Top-Up beantragt werden. Sollten für Sie mehrere Top-Ups in Frage kommen, so ist lediglich der Nachweis für eines der Social Top-Ups zu erbringen. Das Social Top-Up ist mit dem Top-Up für „Green Travel“ sowie dem Traineeship Top-Up kombinierbar. 

Nach Ihrer Bewerbung in unserem Online-Portal "Mobility Online" und nach Bestätigung Ihrer Bewerbung durch das International Office, erhalten Sie von uns ein Formular zur Beantragung der Top-Ups zugesandt.

1. Green Travel Top-Up

Dieses Top-Up können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- und/oder Rückreise von Ihrem Wohnort zur Gastinstitution mit einem der folgenden, als vom DAAD als nachhaltig eingestuften, Verkehrsmitteln antreten werden (mind. 50% der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro; zusätzlich besteht je nach Möglichkeiten und Ermessen der Hochschule die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.

Bitte reichen Sie zur Beantragung des Green Travel Top-Ups vor dem Auslandsaufenthalt eine formlose Darstellung und Begründung des nachhaltigen Reiseweges ein. Diese sollte eine vergleichende Betrachtung zweier möglicher Reisewege beinhalten – z.B. mittels Emissionsberechnung zwischen Auto und Zug. Bei der Beantragung von zusätzlichen Reisetagen muss außerdem ein vergleichender Nachweis der Reisedauer dieser zwei Transportmittel eingereicht werden.
Einen entsprechenden Vordruck können Sie nach Ihrer Bewerbung unserer Online-Bewerbungsplattform Mobility Online entnehmen.

Nach dem Auslandsaufenthalt reichen Sie bitte ihre Fahrkarten (ausreichend in Kopie) oder im Falle der Reise mit dem Fahrrad/per Fahrgemeinschaft/zu Fuß entsprechende Fotonachweise ein.


2. Social Top-Up “Erstakademiker:innen”

Dieses Social Top-Up können Studierende unter folgenden Bedingungen beantragen:

Bei zwei Elternteilen:

Sind beide Elternteile bekannt, dann können Studierende dieses Social Top-Up beantragen, wenn keines der beiden Elternteile einen akademischen Abschluss hat. Wenn ein Elternteil keinen akademischen Abschluss hat, der andere schon, dann kann dieses Social Top-Up nicht gewährt werden.
 

Bei einem Elternteil:

Ist nur ein Elternteil bekannt oder alleinerziehend, dann kann nur dieser berücksichtigt werden. Hat dieser Elternteil einen akademischen Abschluss, wird dieses Social Top-Up nicht gewährt. Hat dieser Elternteil keinen akademischen Abschluss, kann dieses Social Top-Up gewährt werden.

Akademischer Abschluss:

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer FH (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Bitte reichen Sie als Nachweis einen Arbeitsvertrag mit der Stellenbezeichnung, ein Tätigkeitsprofil oder ein ähnliches Dokument ein, aus welchem die aktuelle Tätigkeit ihrer Eltern/ihres Elternteils hervorgeht. Alternativ können Sie auch einen Ausbildungsnachweis einreichen. Persönliche Angaben, welche für den Nachweis nicht relevant sind, können natürlich unkenntlich gemacht werden.

3. Social Top-Up für erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehrerer Tätigkeiten/en nachgegangen sind, sind berechtigt, dieses Social Top-Up zu beantragen.

Es gelten folgende Bedingungen:

Tätigkeitszeitraum:

mind. 6 Monate vor Beginn der Mobilität (Tätigkeiten aus Selbstständigeit sind i.d.R. ausgenommen)

Nettoverdienst (min.):

mind. 450 EUR (Nettoverdienst aller Tätigkeiten, aufaddiert pro Monat, d.h. Sie müssen in jedem der 6 Monate vor Mobilitätsbeginn mehr als 450 EUR, aber max. 850 EUR verdient haben)

Nettoverdienst (max.):

max. 850 EUR

Weiterführung der Tätigkeit/en:

Voraussetzung für die Beantragung dieses Top-Ups ist zudem, dass die Tätigkeit/en während des Auslandsaufenthalts NICHT weitergeführt werden kann/können.

Im Falle eines Arbeitsvertrags ist eine Kündigung keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

Bitte reichen Sie zur Beantragung eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages ein sowie einen durch
den Arbeitgeber ausgestellten Nachweis,
dass die Tätigkeit im Zeitraum des Auslandsaufenthaltes
ruht oder beendet ist. Ist das Arbeitsverhältnis während des Auslandsaufenthaltes gekündigt,
so kann auch der Aufhebungsvertrag/ die Kündigungsbestätigung eingereicht werden.

4. Social Top-Up für Studierende mit Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der NA DAAD

Bitte reichen Sie als Nachweis eine Kopie der Geburtsurkunde ihres Kindes oder eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises des Kindes, sowie Nachweise der Reiseunterlagen des Kindes im International Office ein. 

 

5. Social Top-Up für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem »Grad der Behinderung (GdB) ab 20« oder einer chronischen Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf bedeutet, können mit dem Antrag auf Mobilitätszuschuss über Erasmus+ dieses Top-Up beantragen. Eine Liste der chronischen Erkrankungen finden Sie auf der Seite des RKI.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite der NA DAAD.

Bitte reichen Sie für den Nachweis Ihrer Behinderung (GdB ab 20) die Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises ein oder den Bescheid über die Höhe ihres Grades der Behinderung. 
Bitte reichen Sie für den Nachweis über Ihre Erkrankung ein ärztliches Attest ein, das bescheinigt, dass aufgrund Ihrer Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf besteht. Es muss nicht vermerkt sein, welche Art der Erkrankung vorliegt. Dieses Attest darf nicht älter als 6 Monate sein. 

PROMOS

Die Hochschule Nordhausen vergibt PROMOS-Teilstipendien aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). Sie betragen, abhängig vom jeweiligen Zielland, 350 €  bis 550 € pro Fördermonat. Förderfähig sind internationale Praktika außerhalb der Erasmus+-Programmländer mit einer Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten.

Bewerbungen laufen über das International Office. Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt zwei Mal jährlich durch den Beirat für Internationales.

Bewerbungsfristen:

  • für Aufenthalte im Sommersemester: 15. Januar
  • für Aufenthalte im Wintersemester: 15. Juni

Bewerbungsunterlagen:

  • Online-Bewerbung
  • Training Agreement (oder ein Praktikumsvertrag zwischen Praktikanten und Praktikumseinrichtung)
  • aktueller Notenauszug aus QISPOS
  • Letter of Motivation (englischsprachig, ca. 1 Seite)

Siehe außerdem: Schritte zum Praktikum im Ausland

Auswahlkriterien:

  • Schlüssigkeit des Letter of Motivation
    • Bezug zum Studium
    • extracurriculare Leistungen
  • Notendurchschnitt/Notendurchschnitt für Sprachkurse

Lust, mehr über PROMOS zu erfahren? Schau hier.

BAFöG

Internationale Praktika deutscher Studierender können nach dem Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Bei Auslandspraktika außerhalb der EU bedarf es einer besonderen fachspezifischen Begründung. Auch für Studierende, die in Deutschland kein BAFöG bekommen, lohnt sich die Antragstellung, da die Fördersätze aufgrund der auslandsbedingten Mehrkosten höher liegen. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem für das Zielland zuständige BAföG-Amt gestellt werden (nicht beim BAFöG-Amt in Nordhausen).

Übrigens: Die Förderung ist mit Erasmus+ oder PROMOS kombinierbar, da diese nur teilweise auf das BAFöG angerechnet werden.

Nähere Information gibt es unter: https://www.bafög.de/de/auslandsfoerderung-384.php.

Weitere Fördermöglichkeiten

Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von verschiedenen Stipendien, um Auslandsstudienaufenthalte zu fördern. Einen Überblick gibt die Stipendiendatenbank des DAAD.