Lehrenden- und Personalmobilität

Sie möchten die Welt mal aus einer anderen Perspektive erleben? Ihren Horizont erweitern und sich mit Kollegen aus anderen Ländern austauschen? Oder benötigen Sie einfach mal einen Tapetenwechsel? Dann sollten Sie die Möglichkeit einer Personalmobilität in Betracht ziehen.

Mobilität zu Lehrzwecken

Die Hochschule Nordhausen kann Gastlehraufenthalte an Partnerhochschulen in Programm- und Partnerländern des Erasmus-Programms finanziell fördern.

Erasmus+ fördert Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus-Universitätscharta sind. Darüber hinaus können Aufenthalte an außereuropäischen Einrichtungen gefördert werden, mit denen die Heimathochschule ein Erasmus+-Kooperationsabkommen geschlossen hat.

Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können. Dabei soll die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden einbezogen werden.

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Hochschule Nordhausen mit Lehraufgaben. Die Lehraufenthalte müssen mindestens zwei Tage und mindestens acht Unterrichtsstunden umfassen.

Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Lehrzwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:

  • Pauschale für Fahrtkosten (nach Entfernung unterschieden)
  • Pauschale für Aufenthaltskosten (nach Zielländern unterschieden)
  • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung

Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

Als eine weitere unterstützende Maßnahme zur Internationalisierung der Hochschulen sind Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal aus allen Bereichen (Lehre und Verwaltung) an Hochschulen und Unternehmen/ Einrichtungen außerhalb Deutschlands möglich.

Teilnahmeberechtigt sind alle an der Hochschule Nordhausen Beschäftigten, Lehrbeauftragte und Lehrende im Ruhestand. Die Auslandsaufenthalte sollen mindestens zwei Arbeitstage dauern.

Das Erasmus+ Programm bietet für die Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken an Partnerhochschulen folgende Leistungen:

  • Pauschale für Fahrtkosten (nach Entfernung unterschieden)
  • Pauschale für Aufenthaltskosten (nach Zielländern unterschieden)
  • Sonderzuschüsse für Teilnehmende mit Behinderung

Sie sind interessiert, wissen aber nicht, wohin die Reise gehen soll? Schauen Sie in diese Übersicht über Erasmus Staff Trainings.

Schritte zu einer internationalen Personalmobilität

Vor dem Aufenthalt

  1. Interesse an einer internationalen Personalmobilität
  2. Entscheidung über Arbeitssprache, Tätigkeitsfeld, Zeitraum der Maßnahme und die konkrete Gasteinrichtung
  3. Beachtung der vom International Office per E-Mail verschickten Angebote von Partnerhochschulen zu Lehr- bzw. Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
  4. Korrespondenz mit der Gasteinrichtung zwecks detaillierter Abstimmung
  5. Nach erfolgter Bestätigung/Einladung durch die Gasteinrichtung:
    1. Lesen der Datenschutzinformationen im Rahmen der Nutzung von "Mobility-Online"
    2. Ausfüllen der Online-Bewerbung (Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken bzw. Mobilität zu Lehrzwecken) unter Beachtung der anschließend per E-Mail zugesandten Anweisungen
    3. Stellen des Dienstreiseantrags
  6. Ergänzung des vorausgefüllten Mobility Agreements, welches per E-Mail versandt wird und Weiterleitung an die Gasteinrichtung zur Unterschrift. Anschließend eigenhändige Unterschrift.
  7. Buchung von Unterkunft und Transport (Bei Flügen empfiehlt sich aus Gründen der Kostenersparnis eine möglichst frühzeitige Buchung.)
  8. Unterzeichnung des Grant Agreements, welches ebenfalls vom International Office per E-Mail verschickt wird.
  9. Auszahlung der 1. Rate des Erasmus+-Zuschusses
  10. Korrespondenz mit der Gasteinrichtung zwecks Mitteilung der Ankunft und Detailabsprachen zum Mobilitätsprogramm

Während des Aufenthaltes

  1. Vor dem Ende der internationalen Personalmobilität: Letter of Confirmation als Bestätigung über die Ableistung der internationalen Personalmobilität unterzeichnen lassen

Nach dem Aufenthalt

  1. Teilnahme an der Online-Befragung der EU (nach Aufforderung per E-Mail)
  2. Abgabe des "Letter of Confirmation" im International Office im Original
  3. Reisekostenabrechnung (Die Auszahlung der 2. Rate des Erasmus+-Zuschusses kann erst erfolgen, wenn die Online-Befragung durchgeführt und der Letter of Confirmation eingereicht sind.)

Erasmus+ Fördersätze

Erasmus+ Lehrenden- und Personalmobilitäten 2022/2023

Gruppen/Länder

Zuschussart

Höhe pro Tag

Tag 1-14

Programmländer I

Mobilitätszuschuss

180€

Programmländer II

Mobilitätszuschuss

160€

Programmländer III

Mobilitätszuschuss

140€

Tag 15-60

Programmländer I

Mobilitätszuschuss

126€

Programmländer II

Mobilitätszuschuss

112€

Programmländer III

Mobilitätszuschuss

98€

Reisekosten

10-99km

Stückkosten Entfernung

23€

 

100-499 km

Stückkosten Entfernung

180€

210€ mit Green Travel

500-1999 km

Stückkosten Entfernung

275€

320€ mit Green Travel

2000-2999 km

Stückkosten Entfernung

360€

410€ mit Green Travel

3000-3999 km

Stückkosten Entfernung

530€

610€ mit Green Travel

4000-7999 km

Stückkosten Entfernung

820€

 

8000+ km

Stückkosten Entfernung

1.500€

 

Ländergruppen

Programmländer I

Dänemark, Finnland, Island, Irland, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Programmländer II

Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Portugal, Spanien

Programmländer III

Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Nordmazedonien, Türkei