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Praktikum und Master-Thesis

Der Praxisbezug soll weiterhin durch ein verpflichtendes, siebenwöchiges Praktikum im vierten Semester, welches im Rahmen von Praxisprojekten durchgeführt wird, gestärkt werden. Das Praktikum ist in geeigneten Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen abzuleisten. Dieses Praktikum kann prinzipiell auch im Ausland absolviert werden. Das Praktikum wird von jeweils einem Hochschullehrer als Tutor betreut, durch ein Praktikantenseminar begleitet und ist mit einer Praktikumsarbeit und einem Kolloquium abzuschließen.

Ebenfalls im vierten Semester erfolgt die Erarbeitung der Master-Thesis. Angestrebt wird hier, dass die Master-Thesis Problemstellungen theoretisch aufarbeitet bzw. anwendbare Lösungen für Problemstellungen entwickelt, die sich aus der vorgelagerten Praktikumsphase ergeben haben.

Um den Praxisbezug der Ausbildung zu stärken, wird bewusst angestrebt, die Durchführung des Praktikums und die Erarbeitung der Master-Thesis als Einheit zu behandeln.

Studienbegleitend wird über die Regelstudienzeit des Masterstudiums fakultativ eine Fremdsprachenausbildung angeboten. Diese ist aber nicht verpflichtend und deshalb nicht abschlussrelevant.

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