ERASMUS
Studierende erhalten mit ERASMUS die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden. Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.
Das ERASMUS-Programm bietet den Studierenden für ein Auslandsstudium folgende Leistungen:
- Mobilitätszuschuss zu den auslandsbedingten Mehrkosten bis 300 €/Monat
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
PROMOS
Die FH Nordhausen vergibt aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für internationale Studienaufenthalte außerhalb der
EU-33 in begrenzter Anzahl PROMOS-Teilstipendien in Höhe von 300 € pro Fördermonat. Förderfähig sind Studienaufenthalte mit einer Mindestaufenthaltsdauer von drei Monaten.
Bewerbungen laufen über das Referat für Internationales der FHN. Die Auswahl der Stipendiaten wird zwei Mal jährlich vom Beirat für Internationales getroffen.
Bewerbungsfristen:
- für die Auswahlrunde im Mai: 30. April
- für die Auswahlrunde im Oktober: 15. September
Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Learning Agreement und ggf. einem Sprachzeugnis (
siehe Downloadbereich) benötigen wir zudem den aktuellen Notenauszug aus QISPOS sowie einen Letter of Motivation.
Auswahlkriterien
- Schlüssigkeit des Letter of Motivation
- Bezug zum Studium
- extracurriculare Leistungen
- Notendurchschnitt/ Notendurchschnitt für Sprachkurse
Wichtig!
Online-Bewerbung für das PROMOS-Stipendium. Siehe außerdem weitere
Schritte zum Studium im Ausland.
Weitere Fördermöglichkeiten
Alle Hochschulmitglieder, die an einem längerfristigen internationalen Aufenthalt interessiert sind, können dafür vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen Organisationen gefördert werden. Mehr Informationen dazu gibt es in der
Stipendiendatenbank des DAAD.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Stipendien, um Auslandsstudienaufenthalte zu fördern.
1. Förderung für die USA - Fulbright-Stipendien
Die Fulbright-Kommission vergibt Voll-, Teil- und Reisestipendien für ein Studium in den USA.
Die Bewerbungsfrist für Voll- und Teilstipendien für ein Studium an amerikanischen Hochschulen endet in der Regel im Juni für das übernächste akademische Jahr (beispielsweise Juni 2012 für das akademische Jahr 2013/14).
Die Bewerbungsfrist für das Fulbright-Reisestipendium endet im Januar für das jeweils kommende akademische Jahr. Es richtet sich an Studierende (vorzugsweise im Masterstudium) und Absolventen deutscher Universitäten und Fachhochschulen, die ihren Studien- bzw. Forschungsaufenthalt in den USA selbst oder mit Hilfe Dritter - beispielsweise über deutsch-amerkianische Hoschulpartnerschaftsprogramme - arrangieren und finanzieren.
Es werden auch eine kleinere Zahl von Stipendien für einen Study Plus Internship-Aufenthalt (beeinhaltet ein einsemestriges Studium, dem sich ein studienbezogenes Praktikum in den USA anschließt) vergeben.
Bewerbungsinformationen und Antragsunterlagen stehen auf der Webpage der Fulbright-Kommission bereit:
www.fulbright.de/tousa/stipendien
2. Förderung für Australien - GOstralia!
Neben der Unterstützung bei der Erledigung der Fomalitäten für Bewerbungen an australischen Hochschulen bietet GOstralia in Kooperation mit einigen Universitäten eine Reihe von Stipendien für das Auslandsstudium in Australien an, bei denen die Studiengebühren für ein Semester bzw. einen Master Studiengang übernommen werden.
Details zu den einzelnen Stipendien und den jeweiligen Bewerbungsverfahren finden sich unter:
www.gostralia.de/auslandsstudiumaustralien/stipendien-australien-studium.
3. Auslands BAföG
Auslandsaufenthalte deutscher Studierender können auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ein oder zwei Studiensemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem für das Zielland zuständige BAföG-Amt gestellt werden.
Nähere Information unter:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/384.php