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ERASMUS
ERASMUS fördert außerdem Praktika für Studierende in einer Gasteinrichtung im europäischen Ausland. Ausgeschlossen sind allerdings EU-Institutionen beziehungsweise Institutionen, die EU-Programme verwalten sowie diplomatische Vertretungen der Herkunftsländer der Studierenden. Die Studierenden können Arbeitserfahrungen in einem internationalen Umfeld sammeln. Darüber hinaus wird es ihnen ermöglicht, ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse über andere Kulturen und Märkte zu erweitern. Studierende können für ein Pflichtpraktikum oder auch für ein freiwilliges Praktikum zwischen drei und zwölf Monaten Förderung erhalten.
DAS ERASMUS-Programm bietet den Studierenden für ein Auslandspraktikum folgende Leistungen an:
- Monatlicher Zuschuss vom maximal 400 €
- EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierenden
- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes. Dabei ist die Teilnahme an einem vorbereitenden Intensivsprachkurs in sogenannten seltener gesprochenen Sprachen möglich (EILC).
- Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner in der Heimathochschule und im Unternehmen
- Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen
PROMOS
Die FH Nordhausen vergibt aus Mitteln des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) für internationale Praktika außerhalb der EU-33 in begrenzter Anzahl PROMOS-Teilstipendien in Höhe von 300 € pro Fördermonat. Förderfähig sind Auslandspraktika mit einer Mindestdauer von 3 Monaten.
Bewerbungen laufen über das Referat für Internationales der FHN. Die Auswahl der Stipendiaten wird zwei Mal jährlich vom Beirat für Internationales getroffen.
Bewerbungsfristen:
- für die Auswahlrunde im Mai: 30. April
- für die Auswahlrunde im Oktober: 15. September
Bewerbungsunterlagen:
Neben dem Training Agreement (oder einem Praktikumsvertrag zwischen Praktikanten und Praktikumseinrichtung) und ggf. einem Sprachzeugnis (siehe Downloadbereich) benötigen wir zudem den aktuellen Notenauszug aus QISPOS sowie einen Letter of Motivation.
Auswahlkriterien
- Schlüssigkeit des Letter of Motivation
- Bezug zum Studium
- extracurriculare Leistungen
- Notendurchschnitt/ Notendurchschnitt für Sprachkurse
Wichtig! Online-Bewerbung für das PROMOS-Stipendium. Siehe außerdem weitere Schritte zum Praktikum im Ausland.
Weitere Fördermöglichkeiten
Alle Hochschulmitglieder, die an einem längerfristigen internationalen Aufenthalt interessiert sind, können dafür vom Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und anderen Organisationen gefördert werden. Mehr Informationen dazu gibt es in der Stipendiendatenbank des DAAD.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Stipendien, um Auslandsstudienaufenthalte zu fördern.
1. LEONARDO-Programm der Europäischen Union
Das LEONARDO-Programm ist Teil des EU-Bildungsprogramms Lebenslanges Lernen
( http://eacea.ec.europa.eu/static/en/llp/index_en.htm oder
http://eu.daad.de/imperia/md/content/eu/lllp/llp_broschuere.pdf ) .
Gefördert werden können:
- Praktika von AbsolventInnen mit dem Ziel des Berufseinstieges in einem Staat der EU-33. Das Praktikum muss spätestens ein Jahr nach Studienabschluss angetreten sein und kann zwischen 3 und 12 Monaten dauern.
Bewerbung und Antragstellung erfolgt über das LEONARDO-Büro Thüringen an der TU Ilmenau. Nähere Informationen unter:
2. Carlo-Schmid-Programm des DAAD
Das Carlo-Schmid-Programm dient der Förderung von Praktika in internationalen Organisationen, EU-Institutionen sowie ausgewählten Nicht-Regierungsorganisationen. Voraussetzung sind sehr gute Englischkenntnisse und gute Beherrschung einer zweiten Fremdsprache.
In der Programmlinie A werden selbst gefundene Praktika gefördert, in der Programmlinie B kann man sich auf ausgeschriebene Praktikumsstellen bewerben, die gefördert werden.
Bewerbungsfristen:
01. März für das folgende akademische Jahr
Nähere Informationen unter:
3. ASA-Programm
Im ASA-Programm werden Praktika in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit ausgeschrieben.
Nähere Informationen unter:
4. Auslands BAföG
Auslandsaufenthalte deutscher Studierender können auch nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Ein oder zwei Praxissemester, die in das Studium integriert sind (d.h. die im Ausland erbrachten Leistungen werden auf das Studium angerechnet), werden innerhalb der Europäischen Union relativ problemlos gefördert. Bei Auslandspraktika außerhalb der EU bedarf es einer besonderen fachspezifischen Begründung. Der Antrag muss in jedem Fall bei dem für das Zielland zuständige BAföG-Amt gestellt werden.
Nähere Information unter:



