Mit der Änderung des § 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom 18.02.02 erhält die Hochschule das Recht, Forschungsergebnisse aller ihrer Bediensteten in Anspruch zu nehmen, zum Patent anzumelden und zu verwerten.
Bei Inanspruchnahme und Verwertung von Erfindungen arbeitet die FH Nordhausen eng mit der
Patentverwertungsagentur (PVA) des PATON - Patentzentrum Thüringen zusammen.
Weitere Informationen rund um das Thema Patente an Hochschulen, Gesetzestexte sowie Recherchemöglichkeiten in Patentdatenbanken finden Sie ebenfalls bei PATON. Dort können Sie auch die Formulare für eine
Erfindungsmeldung herunterladen.
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