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Patente und Patentverwertung
Mit der Änderung des § 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom 18.02.02 erhält die Hochschule das Recht, Forschungsergebnisse aller ihrer Bediensteten in Anspruch zu nehmen, zum Patent anzumelden und zu verwerten.
Bei Inanspruchnahme und Verwertung von Erfindungen arbeitet die FH Nordhausen eng mit der Patentverwertungsagentur (PVA) des PATON - Patentzentrum Thüringen zusammen.
Weitere Informationen rund um das Thema Patente an Hochschulen, Gesetzestexte sowie Recherchemöglichkeiten in Patentdatenbanken finden Sie ebenfalls bei PATON. Dort können Sie auch die Formulare für eine Erfindungsmeldung herunterladen.
Ansprechpartner
Roberto Auer
- Referent für Wissenschaftstransfer
- Abteilung/Bereich: Referat für Forschung und Wissenschaftstransfer
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- 03631 420-111
- 03631 420-810
- auer fh-nordhausen.de
- Gebäude 14, Raum 14.0104







