2012-05-25
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Patente und Patentverwertung

Mit der Änderung des § 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom 18.02.02 erhält die Hochschule das Recht, Forschungsergebnisse aller ihrer Bediensteten in Anspruch zu nehmen, zum Patent anzumelden und zu verwerten.

Bei Inanspruchnahme und Verwertung von Erfindungen arbeitet die FH Nordhausen eng mit der  Patentverwertungsagentur (PVA) des PATON - Patentzentrum Thüringen zusammen.

Weitere Informationen rund um das Thema Patente an Hochschulen, Gesetzestexte sowie Recherchemöglichkeiten in Patentdatenbanken finden Sie ebenfalls bei PATON. Dort können Sie auch die Formulare für eine  Erfindungsmeldung herunterladen.

 Schutzrechte der FH Nordhausen

Ansprechpartner

Roberto Auer

Roberto Auer
  • Referent für Wissenschaftstransfer
  • Bereich: Referat für Forschung und Wissenschaftstransfer
Telefon

03631 420-111

Fax

03631 420-810

Raum

Gebäude 14, Raum 14.0002

 

Termine

  • 06.06.2012
    11:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Firmenkontakt- und Gründermesse

    Attraktive Unternehmen und kompetente Gründungsberater stellen sich den Studierenden der FH No ...

  • 06.06.2012

    Campusfest

    Das Campusfest der Fachhochschule Nordhausen findet 2012 am 6. Juni statt. Ab 18:00 Uhr präsentiert ...

FHN-Blog

  • Blogrundschau

    Hier findet ihr die Links zu den neuesten Beiträgen unserer Unterblogs: Wiki-Worksho...

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    Es gibt spannende Neuigkeiten: Brocken-Aufstieg Common European Framework of Referenc...

  • Die FHZ stellt sich vor…

    Wer die FHZ nicht kennt, hat was verpasst. Denn die FHZ ist informativ, unterhaltend ...

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