2012-02-07
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Patente und Patentverwertung

Mit der Änderung des § 42 des Arbeitnehmererfindungsgesetzes vom 18.02.02 erhält die Hochschule das Recht, Forschungsergebnisse aller ihrer Bediensteten in Anspruch zu nehmen, zum Patent anzumelden und zu verwerten.

Bei Inanspruchnahme und Verwertung von Erfindungen arbeitet die FH Nordhausen eng mit der  Patentverwertungsagentur (PVA) des PATON - Patentzentrum Thüringen zusammen.

Weitere Informationen rund um das Thema Patente an Hochschulen, Gesetzestexte sowie Recherchemöglichkeiten in Patentdatenbanken finden Sie ebenfalls bei PATON. Dort können Sie auch die Formulare für eine  Erfindungsmeldung herunterladen.

 Schutzrechte der FH Nordhausen

Ansprechpartner

Roberto Auer

Roberto Auer
  • Referent für Wissenschaftstransfer
  • Bereich: Referat für Forschung und Wissenschaftstransfer
Telefon

03631 420-111

Fax

03631 420-810

Raum

Gebäude 14, Raum 14.0002

 
 

Termine

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