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Was ist ECTS?
Das European Credit Transfer System, kurz ECTS, wurde von der Kommission der Europäischen Gemeinschaft entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise für die sichere akademische Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bereitzustellen. Diese Methode ermöglicht das Messen und Vergleichen von Studienleistungen sowie die Übertragung von einer Institution zu einer anderen. Die Verwendung von ECTS ist freiwillig und beruht auf gegenseitigem Vertrauen zwischen den teilnehmenden Hochschulen. Die wenigen Regeln im ECTS betreffen Informationen (über die angebotenen Lehrveranstaltungen), gegenseitige Zustimmung (zwischen Heimat- und Gasthochschule) und den Gebrauch von Anrechnungspunkten (als Hinweis auf den Arbeitsumfang für die Studierenden). Alle Fachbereiche, die am ECTS teilnehmen, verpflichten sich nicht nur zur inhaltlichen Beschreibung der Lehrveranstaltungen, sondern auch zur Zuordnung von Anrechnungspunkten.
Die ECTS-Anrechnungspunkte
Die ECTS-Anrechnungspunkte stellen ein Maß dar, das jeder Lehrveranstaltung zugeordnet wird und den Arbeitsaufwand für eine bestimmte Lehrveranstaltung im Verhältnis zum gesamten Arbeitsaufwand für ein ganzes akademisches Jahr an der Institution darstellt. Dazu gehören Vorlesungsbesuche, Praktika, Seminare, Selbststudium - in der Bibliothek oder zu Hause - und Prüfungen sowie Ausarbeitungen jeder Art . Somit sind die ECTS-Anrechnungspunkte ein relatives Maß.
Im ECTS geben 60 Anrechnungspunkte den Arbeitsaufwand für ein Studienjahr an; 30 Anrechnungspunkte werden normalerweise einem Semester zugeordnet. Das ECTS-Programm wurde für die Regelveranstaltungen der Hochschulen konzipiert. Das bedeutet, dass an allen ECTS-Lehrveranstaltungen auch die regulären Studierenden unter normalen Umständen teilnehmen. Es ist die Aufgabe der beteiligten Fachbereiche, den verschiedenen Lehrveranstaltungen die entsprechende Zahl von Anrechnungspunkten zuzuordnen. Praktika und Wahlfächer, die integrale Bestandteile des Studiums sind, erhalten ebenfalls Anrechnungspunkte. Sind Praktika und Wahlfächer nicht integrale Bestandteile des Studiums, werden keine Anrechnungspunkte vergeben.
Lehrveranstaltungen, denen keine Anrechnungspunkte zugeordnet sind, können aber in die Datenabschrift mit aufgenommen werden. Anrechnungspunkte werden nur dann gewährt, wenn die betreffende Lehrveranstaltung abgeschlossen und alle hierfür notwendigen Prüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden.
ECTS-Formulare
Nachdem die Studierenden sich für eine Hochschule entschieden und das Bewerbungsformular ausgefüllt haben, wird zwischen den Hochschulen ein Studienvertrag (Learning Agreement) geschlossen, der die Anerkennung der einzelnen Lehrveranstaltungen der Gasthochschule an der Heimathochschule sicherstellt. Das Transcript of Recordsfileadmin/daten/internationales/downloads/Datenabschrift.pdf dokumentiert den Lernerfolg der Studierenden vor und nach dem Studienaufenthalt im Ausland. Jede besuchte Lehrveranstaltung wird hier unter Angabe der erworbenen ECTS-Anrechnungspunkte, der Note gemäß des örtlichen Bewertungssystems sowie, falls vorhanden, gemäß der ECTS-Bewertungstabelle aufgeführt.
ECTS-Studierende
Den Studierenden, die am European Credit Transfer System teilnehmen, werden alle erfolgreich an einer der ECTS-Partnerhochschulen abgeschlossenen Studienleistungen anerkannt, auf die sich die beteiligten Hochschulen und Studierenden vorher geeinigt haben. Die vorgesehene Anzahl von Anrechnungspunkten kann dann von einer auf eine andere der beteiligten Hochschulen übertragen werden. Alle interessierten Studierenden der beteiligten Fachbereiche können teilnehmen, wenn die eigene Hochschule zustimmt und genügend Studienplätze vorhanden sind. Die meisten Studierenden, die am ECTS teilnehmen, schreiben sich normalerweise an einer einzigen Hochschule in einem der EU-Mitgliedsstaaten oder einem Staat der EWR ein, studieren dort für eine begrenzte Zeit und kehren dann an ihre Heimathochschule zurück. Einige mögen sich jedoch dafür entscheiden, an der Gasthochschule zu bleiben, z. B. um einen Abschluss zu erhalten, andere können auch zu einer dritten Hochschule wechseln und dort weiter studieren. In allen drei Fällen sind sie verpflichtet, den gesetzlichen Regelungen des Landes und der Hochschule, an der sie ihr Examen ablegen, zu entsprechen. Wenn die Studierenden das Studienprogramm erfolgreich abgeschlossen haben, das von der Heimat- und Gasthochschule vorher genehmigt wurde, und an die Heimathochschule zurückkehren, erfolgt eine automatische Studienleistungsanrechnung an der eigenen Hochschule ohne Verlust an Zeit oder Studienleistung.
Wenn die Studierenden jedoch beschließen, an der Gasthochschule zu bleiben und ihr Studium dort zu beenden, könnte es sein, dass sie ihr Studium den jeweiligen Regelungen dieses Landes, dieser Fachhochschule und dieses Fachbereiches anzupassen haben.
ECTS-Studierende können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Förderung während ihres Auslandsaufenthaltes erhalten. Die Möglichkeiten, z. B. ein Stipendium im Rahmen des Sokrates-Hochschulabkommens, sollten sie an Ihrer Heimathochschule erfragen.
Sollte eine Förderung für Sie in Betracht kommen, reichen Sie die dafür notwendigen Anträge und Unterlagen rechtzeitig bei den zuständigen Ämtern ein.



