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Formalitäten

1. Visum

Für Studierende mit Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes bzw. der USA ist kein besonderes Visum erforderlich. Zur Einreise reicht ein gültiger Personalausweis bzw. Reisepass. Alle Studierenden, die nicht die Staatsbürgerschaft eines EU/EWR-Landes bzw. der USA haben, müssen ein Visum bei der Deutschen Botschaft oder beim Deutschen Generalkonsulat im Land ihres Wohnsitzes beantragen.

Dazu benötigen sie:

  • Visumsantrag
  • Zulassung bzw. Einladung der Fachhochschule Nordhausen
  • Nachweis für den Lebensunterhalt (man rechnet zur Zeit mit 500 Euro pro Monat)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • 2 Passbilder
  • Pass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit

Das Visum ist für drei Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit müssen alle Studierenden, die länger als drei Monate an der Fachhochschule studieren, eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Ausländerbehörde beantragen (siehe Aufenthaltsgenehmigung). Da die Bearbeitung der Visumsanträge durch die deutschen Behörden manchmal mehrere Monate dauern kann, wird rechtzeitige Bewerbung bei der FH Nordhausen empfohlen. Das Referat für Internationales schickt den Studierenden sofort nach Eingang der Bewerbung das Zulassungsschreiben zu.

2. Aufenthaltsgenehmigung

Grundsätzlich müssen alle Ausländer, EU-Bürger eingeschlossen, für einen Deutschlandaufenthalt von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Dabei ist folgendes zu beachten:

Anmeldung beim Einwohnermeldeamt

Sobald Sie eine feste Wohnanschrift haben, muss die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt erfolgen. Zur Anmeldung sind der Reisepass oder Personalausweis mitzubringen.

Stadtverwaltung Nordhausen
Bürgerservice
Markt 15
99734 Nordhausen 

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung

Die Aufenthaltsgenehmigung sollte etwa einen Monat nach Einreise bei der Ausländerbehörde im Landratsamt beantragt werden.

Dazu benötigen Sie:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Anmeldebestätigung der Meldebehörde
  • zwei Passbilder
  • Studienbescheinigung mit voraussichtlicher Studiendauer
  • Krankenversicherungsnachweis (siehe Krankenversicherung)
  • Einkommensnachweis (es muss nachgewiesen werden, dass der Studierende mindestens 500,00 Euro pro Monat zur Verfügung hat; Stipendiennachweis und/oder Verpflichtungserklärung* einer dritten Person und/oder ein entsprechendes Guthaben auf einem EU-Bankkonto).

*) Das entsprechende Formular erhalten Sie bei einer Deutschen Botschaft, einem Deutschen Konsulat oder bei der Ausländerbehörde. Es muss von der dritten Person vor Ort in der entsprechenden Behörde unterzeichnet werden.

Landratsamt Nordhausen
Behringstraße 3
99734 Nordhausen 

Tel.: +49 3631 911 0

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr
Freitag geschlossen

3. Krankenversicherung

Studierende müssen bei der Einschreibung den Nachweis über eine Krankenversicherung erbringen. Dieser Nachweis ist auch für die Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Studierende aus unten genannten Ländern brauchen das jeweilige Formular entsprechend dem jeweiligen Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland. Dieses Formular reichen Sie nach der Einreise bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) ein, und Sie erhalten den Versicherungsnachweis, den Sie für die Einschreibung und für einen eventuellen Arztbesuch brauchen.

EWR-Bereich E 128
Bosnien-Herzegowina B 6
Israel ISR/D; nur Leistungen bei Mutterschaft
Bundesrepublik Jugoslawien Ju 6
Kroatien HR/D 111
Mazedonien Ju 6
Rheinschiffer-ÜE E111/R111
Schweiz CH 11
Türkei T/A 11
Tunesien TN/A 11

Alle anderen Studierenden müssen in Deutschland eine Krankenversicherung für die Dauer ihres Aufenthaltes abschließen.
Der Beitrag liegt bei rund 60,00 Euro pro Monat.

 
AOK
Dr.-Külz-Str. 1-3
99734 Nordhausen 

Tel.: +49 3631 421 0

Öffnungszeiten:

Montag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr - 14:00 Uhr

Weitere nützliche Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie auf den Seiten der 1A Krankenversicherung.

4. Einschreibung

Jeder Studierende hat sich in den ersten paar Tagen an der FH Nordhausen im Studien-Service-Zentrum einzuschreiben. Bei der Einschreibung sind folgende zwei Sachen nachzuweisen: der bezahlte Studentenbeitrag von 45 Euro und eine Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes. Studien- oder Prüfungsgebühren werden nicht erhoben.

5. Arbeit/Praktikum

Studierende mit einer EWR/EU-Staatsbürgerschaft brauchen generell keine Arbeitserlaubnis. Sie sind deutschen Staatsbürgern gleichgestellt. 

Studenten mit anderer Staatsbürgerschaft benötigen für eine Beschäftigung von bis zu drei Monaten im Jahr keine Arbeitserlaubnis. Für länger andauernde Beschäftigungen ist eine Arbeitserlaubnis beim Arbeitsamt einzuholen. Diese wird jedoch nur in Ausnahmefällen erteilt. Jedoch sind Studierende dazu berechtigt, im Rahmen eines Praktikums ihre praktischen Fähigkeiten zu vertiefen. In diesem Falle muss die Praktikumsstelle vor Ende des Studienaufenthaltes gefunden sein, damit die Aufenthaltsgenehmigung verlängert und die Arbeitserlaubnis eingeholt werden kann.

Praktikums- und Arbeitsplätze vermittelt die Agentur für Arbeit und/oder hängen in der Fachhochschule aus.

6. Reihenfolge der Behördengänge

In den ersten Tagen nach der Einreise sind viele Formalitäten und Behördengänge zu erledigen. Wenn Sie sich an eine bestimmte Reihenfolge halten, umgehen Sie, dass Sie manche Strecke doppelt oder dreifach zurücklegen müssen. 

Unser Tip:

  1. Referat für Internationales der Fachhochschule (gleich nach Ankunft)
  2. Studentenwohnheim (Zimmer beziehen und Mietvertrag abschließen)
  3. gegebenenfalls Krankenkasse (eventuell eine Krankenversicherung abschließen)
  4. Bank (Beitrag für Studentenwerk und Studentenschaft einzahlen)
  5. Studien-Service-Zentrum (Einschreibung, danach erhalten sie Ihren Studentenausweis)
  6. Einwohnermeldeamt (Anmeldung bei der Meldebehörde)
  7. Krankenkasse (Formular E 111, E 128 oder anderen Versicherungsnachweis mitbringen)
  8. Ausländerbehörde (Aufenthaltsgenehmigung beantragen)

Das Referat für Internationales und Studierende der FH Nordhausen werden Ihnen dabei gern helfen.

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