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Hinweis zur Staatlichen Anerkennung
Staatliche Anerkennung im Studiengang Gesundheits- und Sozialwesen
Das Studium der Sozialen Arbeit (an der Fachhochschule Nordhausen der Studiengang Gesundheits- und Sozialwesen) berechtigt zum Erwerb der staatlichen Anerkennung. Für Thüringen ist dies im Gesetz über die Anerkennung sozialpädagogischer Berufe (Thüringer Sozialberufe-Anerkennungsgesetz) geregelt. Die Regelung der staatlichen Anerkennung ist zwar Ländersache, gilt aber bundesweit. In Thüringen sind die Fachhochschulen berechtigt, die staatliche Anerkennung zu verleihen. Voraussetzungen sind ein Antrag, das in den Studiengang integrierte Praktikum von mindestens zwanzig Wochen und der erfolgreiche Abschluss des Studiums. Da die staatliche Anerkennung im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung versagt werden kann, ist dem Antrag ein polizeiliches Führungszeugnis beizulegen. Das Führungszeugnis ist im Original vorzulegen und sollte nicht älter als drei Monate sein.
Antragsformular_StaatlicheAnerkennung.pdf
Antrag auf Staatliche Anerkennung
Gesetz_Staatliche_Anerkennung_EC456624d01.pdf
Gesetzliche Grundlagen zur Staatlichen Anerkennung



