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Nachfolgend finden Sie zusammengefasst einige Fragen, die häufig Gegenstand der Studienberatung sind. Sollten Sie weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gerne.
Frage: Der Masterstudiengang Public Management & Governance ist ein konsekutiver Masterstudiengang. Was bedeutet dies?
Antwort: Ein konsekutiver Masterstudiengang baut inhaltlich auf einen berufsqualifizierenden Studiengang auf und dient dazu, diesen fachlich fortzuführen und zu vertiefen und/oder fachübergreifend zu erweitern. Daher setzt die Zulassung zum Masterstudiengang Public Management & Governance einen ersten wirtschafts-, verwaltungs-, rechts- oder sozialwissenschaftlichen Studienabschluss voraus sowie je nach den Inhalten des abgeschlossenen Studiums eine Qualifikationsanpassung durch Brückenmodule.
Frage: Ich werde mein Bachelorstudium mit dem akademischen Grad "Bachelor of Laws" abschließen. Kann ich dann in einen Masterstudiengang immatrikuliert werden, der mit dem akademischen Grad "Master of Arts" abschließt?
Antwort: Ja. Für die Zulassung in den Masterstudiengang Public Management & Governance kommt es nur darauf an, dass Ihr Bachelorstudium ein wirtschafts-, verwaltungs-, rechts- oder sozialwissenschaftliches ist und qualifiziert abgeschlossen wurde. Die Bezeichnung des akademischen Grades spielt keine Rolle.
Frage: Fallen für das Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance Studiengebühren an?
Antwort: Nein. Da es sich um einen konsekutiven Masterstudiengang handelt, fallen keine Studiengebühren an. Allerdings sind bei Überschreitung der Gesamtregelstudienzeit des ersten absolvierten Studiengangs sowie des konsekutiven Masterstudiengangs um mehr als vier Semester Gebühren in Höhe von 500,00 Euro/Semester zu entrichten. Näheres dazu sowie Sonderregelungen finden Sie im Thüringer Hochschulgebühren- und entgeltgesetz (ThürHGEG) vom 21. Dezember 2006 (GVBl. S. 601). Zu entrichten sind im Übrigen Beiträge für Studentenwerk und Studentenschaft in Höhe von insgesamt 55,00 Euro/Semester sowie einen Beitrag für das Semester-Ticket in Höhe von 24,90 Euro/Semester, insgesamt also 79,90 Euro/Semester.
Frage: Kann ich zum Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance zugelassen werden, wenn ich die Gesamtnote "gut" im ersten berufsqualifizierenden Studium nicht erreicht habe?
Antwort: Eine Zulassung ist auch dann möglich, wenn Sie mindestens den ECTS-Grade "B" erreicht haben, Sie also zu den besten 35% der Absolventen/-innen Ihres Studiengangs gehören. Sollte auf Ihrem Prüfungszeugnis kein ECTS-Grade ausgewiesen sein, dann ist ein Nachweis auch durch eine Bescheinigung der Hochschule möglich, die das Zeugnis ausgestellt hat. Sollten Sie weder die Gesamtnte "gut" erreicht noch zu den besten 35% Absolventen/-innen gehört haben, ist eine Zulassung zum Studium im Masterstudiengang Public Management & Governance nicht möglich.
Frage: Wie erhalte ich einen Studienplatz im Masterstudiengang Public Management & Governance?
Antwort: Bitte füllen Sie einfach einen "Antrag auf Zulassung zum Studium für den Masterstudiengang Public Management & Governance" aus und reichen Sie diesen einschließlich der darauf beschriebenen Anlagen beim Studien-Service-Zentrum der Fachhochschule Nordhausen ein. Dies ist bis zum 1. März (für einen Studienbeginn zum Sommersemester) und bis zum 1. September (für einen Studienbeginn zum Wintersemester) möglich. Falls Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten sie dann einen Zulassungsbescheid, der Sie zur Immatrikulation berechtigt, sobald Sie die Beiträge für das erste Semester (insgesamt 79,90 Euro) eingezahlt haben. Sollten Brückenmodule zu absolvieren sein, sind diese auf dem Zulassungsbescheid angegeben.
Frage: Kann ich den Zulassungsantrag auch schon stellen, wenn ich mein erstes berufsqualifizierendes Studium, das Voraussetzung zur Zulassung ist, noch nicht abgeschlossen habe?
Antwort: Ja, dies ist möglich. Soweit zu erwarten ist, dass Sie Ihr erstes Studium in Kürze qualifiziert abschließen werden, erhalten Sie - soweit Sie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen - einen Zulassungsbescheid, der unter den Vorbehalt des qualifizierten Abschlusses des ersten Studiums gestellt wird. Sie können sich dann immatrikulieren, sobald Sie diese noch fehlende Zulassungsvoraussetzung erfüllen und die Beiträge für das erste Semester (insgesamt 79,90 Euro) eingezahlt haben. Sollten Sie den qualifizierten Abschluss des ersten Studiums bis zum Beginn des Semesters noch nicht nachweisen können, können Sie vorläufig immatrikuliert werden, müssen den Abschluss dann aber bis zum 25. Oktober (bei Immatrikulation zum Wintersemester) bzw. 25. April (bei Immatrikulation zum Sommersemester) nachweisen. Soweit Sie an der Fachhochschule Nordhausen immatrikuliert sind, dürfen Sie die Lehrveranstaltungen des Masterstudiengangs bereits besuchen.
Frage: In welchen Fällen wird die Zulassung zum Masterstudiengang Public Management & Governance mit der Auflage verbunden, Brückenmodule zu absolvieren?
Antwort: Entsprechend internationalen Anforderungen werden für einen Masterabschluss unter Einbeziehung des vorangehenden Studiums 300 ECTS-Credits benötigt. Diese werden üblicherweise in Studiengängen mit Regelstudienzeiten von insgesamt zehn Semestern erworben (30 ECTS-Credits/Semester). Der Masterstudiengang Public Management & Governance umfasst ein Studienvolumen von 90 ECTS-Credits. Sollten Sie durch Ihr erstes berufsqualifizierendes Studium weniger als 210 ECTS-Credits erworben haben - dies trifft üblicherweise auf Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von sechs Semestern zu -, sind die fehlenden ECTS-Credits durch Brückenmodule zu erwerben. Sollten Sie 210 ECTS-Credits bereits erworben haben, können Brückenmodule dennoch erforderlich sein, um eine konsekutive Fortführung des ersten berufsqualifizierenden Studiums zu ermöglichen (Qualifikationsanpassung).
Frage: Welchen Inhalt haben die Brückenmodule üblicherweise?
Antwort: Die Brückenmodule werden je nach Ausrichtung des ersten berufsqualifizierenden Studiums für jede/jeden, die/der Brückenmodule benötigt, im Hinblick auf das Qualifikationsziel des Masterstudiengangs individuell zusammengestellt. Von den Absolventen/-innen des Masterstudiengangs wird erwartet, dass sie durch das erste berufsqualifizierende Studium und/oder die Brückenmodule mindestens folgende Module aus dem Bachelorstudiengang Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management bzw. vergleichbare Module erfolgreich absolviert haben:
- Kaufmännische Buchführung und Bilanzierung,
- Kosten- und Leistungsrechnung,
- Organisation und Personalwesen,
- Investition und Finanzierung,
- Grundlagen des Public Managements,
- Management öffentlicher Institutionen,
- Allgemeines Verwaltungsrecht,
- Statistik.
Dabei kommt es nicht auf die Modulinhalte im Detail an, sondern darauf, ob die in den Modulen vermittelten Kernkompetenzen im Wesentlichen erworben wurden. Soweit nachzuholende ECTS-Credits nicht durch die genannten Module nachgeholt werden müssen, können Sie sich die Brückenmodule aus dem reichhaltigen Angebot unserer Studiengänge nach Ihren Interessen aussuchen. Es können nur keine Module als Brückenmodule gewählt werden, die bereits durch das bisherige Studium abgedeckt sind.
Frage: Bis wann muss ich die Brückenmodule absolviert haben? Bin ich während dieser Zeit bereits in den Masterstudiengang immatrikuliert?
Antwort: Sie werden mit Beginn des Studiums an der Fachhochschule Nordhausen in den Masterstudiengang immatrikuliert. Sie können ab dem ersten Semester bereits Module des Masterstudiengangs absolvieren. Die Brückenmodule absolvieren Sie begleitend bis zur Anmeldung zur Masterarbeit. Sollten Sie Brückenmodule im Umfang von 30 ECTS-Credits nachzuholen haben (insbesondere weil Sie im ersten berufsqualifizierenden Studium nur 180 ECTS-Credits erworben haben), werden Sie für das Masterstudium in der Regel vier Semester benötigen. Einzelne Brückenmodule lassen sich in der Regel ohne Verlängerung der Studiendauer "nebenher" absolvieren (natürlich mit "Überstunden").
Frage: Kann ich erforderliche Brückenmodule auch an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolvieren?
Antwort: Dies ist möglich und kann mitunter die Studiendauer insgesamt verkürzen. Haben Sie zum Beispiel während Ihres ersten berufsqualifizierenden Studiums etwas Zeit übrig, können Sie an der jeweiligen Hochschule Module zusätzlich absolvieren, die Ihnen an der Fachhochschule Nordhausen als Brückenmodule angerechnet werden. Entscheidend ist, dass Sie durch Ihr erstes berufsqualifizierendes Studium und erforderlichenfalls die Brückenmodule insgesamt 210 ECTS-Credits erreichen und damit die Inhalte abdecken, die für den Zugang zum konsekutiven Masterstudiengang erwartet werden. An welcher staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule Sie die Brückenmodule absolvieren, bleibt Ihnen überlassen. Bitte nehmen Sie die Beratung durch den Studiendekan in Anspruch, bevor Sie gezielt Brückenmodule an einer anderen Hochschule absolvieren, um sicherzustellen, dass Sie das Masterstudium dann auflagenfrei beginnen können bzw. Ihnen die Module als Brückenmodule angerechnet werden. Sie können mit dem Studiendekan,
Prof. Dr. Zahradnik, gerne Kontakt aufnehmen.
Frage: Welche Möglichkeit habe ich, nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiengangs Public Management & Governance in den höheren Dienst zu gelangen?
Antwort: Der Masterstudiengang eröffnet den Zugang zum höheren Dienst und ist damit auch in dieser Hinsicht den Masterstudiengängen an Universitäten gleichgestellt. Allerdings darf der "Zugang zum höheren Dienst" nicht mit einer "Laufbahnbefähigung" verwechselt werden, wie sie zum Beispiel mit Abschluss unseres Bachelorstudiengangs Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erlangt wird. Während in den Bachelorstudiengang der Vorbereitungsdienst integriert ist und die Bachelorprüfung zugleich die Laufbahnprüfung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst darstellt, müsste zur Erlangung der "Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst" an das Masterstudium noch ein Vorbereitungsdienst (Verwaltungsreferendariat) sowie eine Laufbahnprüfung angeschlossen werden. Allerdings kommt nach Abschluss des Masterstudiengangs eine Anstellung als Angestellter in einer dem höheren Dienst entsprechenden Entgeltgruppe (EG 13 TV-L) in Betracht sowie eine spätere Verbeamtung. Hierzu haben der Bund und die Länder für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich unterschiedliche Regelungen getroffen.

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